Das aktuelle schweizerische «Ausländergesetz» (AuG) gilt seit dem 01.01.2008. Es ersetzt das «Gesetz über den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländern» (ANAG).
Das Ausländergesetz regelt die Ein- und Ausreise und den Aufenthalt von ausländischen Personen in der Schweiz. Mit dem neuen Gesetz wird Personen von ausserhalb des EU des EFTA Raumes der Aufenthalt in der Schweiz praktisch verunmöglicht. Nur noch «hochqualifizierte» Personen erhalten Zugang zum Arbeitsmarkt. Für Menschen aus dem EU oder EFTA Raum gilt seit 2002 die Personenfreizügigkeit (Übergangslösung bis 2014).
Durch das Ausländergesetz werden MigrantInnen und Einheimische zur «Integration» verpflichtet. Dadurch erhalten «Integrationsbemühungen» erstmals eine gesetzliche Grundlage.
Kinder über 12 Jahre dürfen neu nur noch unter einschränkenden Bedingungen zu den Eltern in die Schweiz kommen.
Im Ausländergesetz wurde die «Beugehaft» als weitere Zwangsmaßnahme eingeführt. Sie kann zu 2 Jahre dauern und soll Menschen zur Ausreise aus der Schweiz bewegen.
Besondere Polemik verursachten einzelne Gesetzesartikel, die sogenannten «Scheinehen» vorbeugen wollen, weil sie Standesbeamte, Nachbarn oder Arbeitskollegen zu «Eheschnüfflern» machen können.



