Pro Jahr wenden sich zur Zeit ca. 15’000 Menschen an eine der vier Empfangsstellen in Kreuzlingen, Basel, Chiasso, Vallorbe oder an die Polizei im Flughafen Zürich-Kloten. Dort wird nach einer ersten schnellen Abklärung innerhalb einiger Tage oder Wochen entschieden, ob auf das gestellte Asylgesuch eingetreten wird oder nicht. Auf rund 30% wird nicht eingetreten.
Dies ist der Fall wenn auf Grund der staatlichen Beurteilung:
- Asylsuchende keinen Pass oder keine Identitätskarte haben, innerhalb von 48 Stunden keine beschaffen können, dafür keine überzeugende Entschuldigung haben, ihre Fluchtgründe den Behörden unglaubwürdig darlegen und keine zusätzlichen Abklärungen nötig erscheinen;
- Asylsuchende ihre wahre Identität verheimlicht haben (zum Beispiel falsche Angabe des Namens, falsche Identitätspapiere);
- Asylsuchende die Möglichkeit haben in einen Drittstaat auszureisen, der staatsvertraglich zur Durchführung des Asyl- und Wegweisungsverfahrens zuständig ist (Schengen/Dublin);
- Asylsuchende sich vorher in einem Drittland aufgehalten haben, welches effektiven Schutz vor Rückschiebung in einen Verfolgerstaat bietet;
- Asylsuchende in der Schweiz schon einmal ein Asylgesuch gestellt haben und keine neuen Asylgründe geltend machen;
- Asylsuchende bereits in einem EU- oder EWR-Staat ein Asylverfahren mit negativem Entscheid durchlaufen haben;
- Asylsuchende die Pflicht zur Zusammenarbeit mit den Schweizer Behörden verletzen (zum Beispiel wenn sie nicht zu den Befragungen erscheinen);
- Asylsuchende sich vor der Gesuchseinreichung bereits einige Zeit illegal in der Schweiz aufgehalten haben und ihre Fluchtgründe den Behörden völlig unglaubwürdig erscheinen;
- Asylsuchende aus einem vom Bundesrat als «verfolgungssicher» bezeichneten Staat (Safe Country) kommen und ihre Fluchtgründe den Behörden unglaubwürdig erscheinen;
- Asylsuchende in der Schweiz nicht Schutz suchen, sondern aus anderen Gründen gekommen sind (zum Beispiel familiäre oder wirtschaftliche Probleme);
(Quelle: http://www.fluechtlingshilfe.ch/asylrecht/asylverfahren/nicht-eintreten)
Im neuesten Vorschlag zur Revision des Asylgesetzes schlägt der Bundesrat vor, den Nicht-Eintretens-Entscheid aufzuheben und auf alle Asylgesuch materiell einzutreten. Wir begrüssen diesen Vorschlag. Siehe dazu die Stellungnahme der Schweizerischen Flüchtlingshilfe:
- Wirksamen Rechtsschutz gesetzlich verankern
Medienmitteilung Schweizerische Flüchtlingshilfe



