Seit dem 01. April 2004 werden Flüchtlinge auf der Asylgesuch nicht eingetreten wurde (PNEE) von der Sozialhilfe ausgeschlossen. Seit dem 01. Januar 2008 gilt der Sozialhilfestopp auch für Personen mit einem negativen Asylentscheid. Sie können nur noch das in der Bundesverfassung verankerte Recht auf Hilfe in Notlagen geltend machen:
«Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind.»
BV Art. 12
Richtlinien
Für die Umsetzung der Nothilfe hat die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren und Sozialdirektorinnen (SODK) Richtlinien erlassen. Zuständig sind jedoch die Kantone. Aus diesem Grund bestehen in der Ausgestaltung der Nothilfe grosse kantonale Unterschiede und eine erschreckende Beliebigkeit beziehungsweise Willkür.
üblich sind
- 8 Franken pro Person und Tag (CHF 12.— für zwei Personen, CHF 15.— für 3 Personen und dann 3 Franken pro zusätzliches Familienmitglied)
- einfache Unterkunft für die Nacht (Zivilschutzanlage, Abbruchhäuser, alte Wohnungen)
- medizinische Versorgung, falls notwendig
Siehe auch hier
Ein Skandal
Die Nothilfe bleibt ein stiller Skandal, an den wir uns nicht gewöhnen können. Es lässt sich in der Schweiz nicht wirklich leben von 8 Franken pro Tag. Es lässt sich nicht wirklich leben in einer Zivilschutzanlage. Es lässt sich nicht wirklich leben im Dauerprovisorium.
Die Situation für die Betroffenen hat sich zwar in vielen st.gallischen Gemeinden dank dem Einsatz unzähliger Freiwilliger des Solidaritätsnetzes Ostschweiz kontinuierlich verbessert. Trotzdem gibt es eine kleine Gruppe von Menschen, bei denen bereits von «Langzeit-Nothilfe» gesprochen werden kann. Einige müssen nun bereits seit 15 (!) Monaten in Zivilschutzanlagen leben und haben nur ein Auskommen, weil sie neben den täglichen acht Franken zusätzliche Unterstützung aus der Bevölkerung und dem Solidaritätsnetz erhalten.
Wenn schon die Nothilfe, die für eine kurze Zeit gedacht war, abzulehnen ist, umso mehr das Leben in der Nothilfe, das sich für Einzelne und Familien über Monate hinzieht. Es kann nicht sein, dass Menschen in unserem Land durch staatliche Verordnung weit unter dem Existenzminimum leben müssen.
Zu den «Langzeit-Nothilfeempfangenden» kommen seit einigen Wochen immer mehr Menschen mit NEE ins Nothilferegime dazu. Nachdem die Flüchtlingszahlen 2008 wieder angestiegen sind und im 2009 weiter ansteigen, gab es zunächst einen „Stau“ in den Empfangszentren, vor allem weil das Bundesamt für Migration unter dem Spardruck des Bundesrates den Mitarbeitendenstab auf ein Minimum reduziert hatte. Nun werden aber viele Menschen mit NEE (Nicht-Eintretens-Entscheid) in die Kantone geschickt.
So ist unser täglicher Mittagstisch in St.Gallen seit dem März 2009 am Überborden.
Nur dank dem sehr flexiblen und geduldigen Einsatz unser ungefähr 70 freiwilligen Köchinnen und Köchen (neue sind herzlich willkommen!) ist es möglich, dass jeden Tag alle genug zu essen bekommen. Deshalb halten wir unsere Forderungen aufrecht und betonen sie erneut.
Die wichtigsten Forderungen sind
- Nothilfe, die Not schafft ist nicht akzeptabel
- Wenn schon Nothilfe, dann menschenwürdig
- Beschränkung der Nothilfeauf drei Wochen
- Keine Unterbringung in Zivilschutzanlagen
- Vier bis acht Franken imTag sind nicht genug



