Gegen eine willkürliche Härtefallregelung
Es war eines der wenigen Zugeständnisse aus dem Abstimmungskampf 2006 um das neue Asyl- und Ausländerrecht: Wer sich seit fünf Jahren in der Schweiz aufhält, nie untertauchte, nie straffällig wurde, gut integriert ist und im Arbeitsmarkt bestehen kann, der soll hier bleiben dürfen – auch wenn sein Asylgesuch abgelehnt wurde. Damit sollten «persönliche Härtefälle» vermieden werden. Trotzdem sind seit 2008 erst einige Dutzend solcher Härtefälle im Kanton St.Gallen anerkannt worden.
Die St.Galler Regierung versucht ihre Statistik immer wieder zu «frisieren» indem sie auch jene Fälle als Härtefälle zählt, bei denen eine vorläufige Aufnahme F in einen ordentlichen Jahresaufenthalt B umgewandelt wurde. Unverständlich bleibt, wieso die Härtefallgesuche von bestens integrierten Personen und sogar von Frauen und Familien abgelehnt werden. Wie soll sich zum Beispiel eine Zehnjährige im Heimatland der Eltern zurechtfinden, wenn sie in der Schweiz zur Welt gekommen ist?
Immer wieder wird im Kanton St.Gallen der vorgegebene gesetzliche Rahmen so eng wie möglich ausgelegt und immer wieder scheinen die Urteile über einzelne Härtefallgesuche einer gewissen Willkür zu unterliegen. Noch willkürlicher ist die Beurteilung von Härtefallgesuchen im kantonalen Vergleich. Während der Kanton Waadt bereits ca. 500 Gesuche vom Bundesamt für Migration begutachten liess, unterbreitete der Kanton Zürich dem BfM gerade einmal 20 Fälle.
Wir schliessen uns den Forderungen der Schweizerischen Flüchtlingshilfe an:
- Gegen ablehnende Entscheide aufkantonaler Ebene soll ein Rechtswegeröffnet werden.
- Härtefallkommissionen, in denenauch Vertreterinnen und Vertreterder Zivilgesellschaft Einsitz haben,sollen den kantonalen Behörden zurSeite gestellt werden.
- Das Bundesamt für Migration ist aufgefordert,die Harmonisierung derkantonalen Praxis durch klare undpräzise Weisungen voranzutreiben.
Andreas Nufer
Die Menschenwürde muss verteidigt werden
In immer kürzeren Abständen und im Eiltempo werden Verschärfungen im Asylgesetz durchgesetzt. Nachdem 1999 die letzte Revision in Kraft trat, ist seit 2002 die neuste Teilrevision in Bearbeitung in einem Gesetzesverfahren, das eine seriöse Auseinandersetzung verunmöglicht. Zwischenzeitlich, nämlich seit dem 1. April 2004, wurde im Rahmen von EP 03 (Entlastungsprogramm 2003) erlassen, dass Menschen mit Nichteintretensentscheid (NEE) auf ein Asylgesuch nur noch… weiterlesen
Marina Widmer
Asylpolitik versus Menschenrechte Podium in Zug vom 28. Juni 2005
Auf der einen Seite debattieren wir heute Abend über das Schicksal einzelner Menschen. Diese Menschen haben einen Körper, eine Seele und Gefühle. Sie tragen Namen, haben Familien. Jede und jeder dieser Frauen, Männer und Kinder haben ihre eigene Geschichte. Es geht nicht um Zahlen. Es geht um Personen… weiterlesen
Andreas Nufer
Gebetsanliegen für Flüchtlinge, Begleiterinnen und Behörden
Am Montag, den 18. August haben sich Sr.Marianne Bernhard, Maya Leu und Michael Seitz in St.Gallen getroffen, um Gebetanliegen für die Arbeit des Solidaritätsnetz Ostschweiz zu formulieren.
Wir haben ein Eröffnungsgebet aus… weiterlesen
Sr.Marianne Bernhard, Maya Leu und Michael Seitz



